Kinderferienzirkus Klabauter Junior-Programm

Ferienzirkus Klaubauter Junior-Programm

Zu alt für den Kinderzirkus? Dann kannst du als Junior-Artist_in oder als Junior-Artist_in & Helfer“lein“ dabei sein.

  • ab 14 Jahren
  • vom 05.08. - 10.08.2024 in Murnau
  • Maximal 10 Plätze

Wollt ihr als Junior-Artist_in beim Zirkus Klabauter dabei sein?
Dann bleibt eigentlich alles wie immer, ihr werdet allerdings anders trainiert.  Eure Juniorgruppe bleibt die ganze Woche in einer Gruppe zusammen und konzentriert sich auf 1 oder 2 Zirkusdisziplinen.
Teilnehmerbeitrag: 159 €

Wollt ihr als Junior-Artist_in und "Helferlein“ dabei sein?
Dann trainiert auch ihr eine Zirkusnummer im Workshop ein, ihr werdet am Zirkusvorbereitungswochenende im Rißbachhaus dabei sein, ihr werdet beim Zelt Auf– und Abbau mithelfen und beim Zirkus den Betreuern zur Hand gehen - eben ein_e Juniorbetreuer_in sein. Das ist die perfekte Vorbereitung, damit du auch ab 16 Jahren als Zirkusbetreuer_in mitwirken kannst.
Teilnehmerbeitrag: 80 €

Allg. Teilnahmebedingungen

Allg. Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Hinweise

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Ein Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen. Bei Absagen bis vierzehn Tage vor Beginn berechnen wir eine Verwaltungspauschale in Höhe von 12,00 €. Bei Rücktritt ab dreizehn Tagen bis sechs Tagen vor der Maßnahme wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Teilnehmerbeitrages erhoben; bei Absagen ab fünf Tagen bis zum Beginn der Maßnahme eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 %.
Die Teilnehmer sollen an der gesamten Freizeit teilnehmen. Besuche durch Eltern und Verwandte sowie kurzzeitiges Herausnehmen der Kinder aus der Freizeitgruppe für anderweitige Aktivitäten stören den Ablauf in der Gruppe und sollen unterbleiben.

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen. Eine ausführliche Info mit Packliste geht Ihnen ca. 14 Tage vor der Freizeit mit der Post zu.