7. Grundförderung für Träger mit einer zentralen Leitungsstelle auf Landkreisebene
7.1. Zweck der Förderung
Die auf Landkreisebene tätigen Jugendverbände sollen durch die Förderung in die Lage versetzt werden, ihre anfallenden Leitungsaufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere Aufgaben in Zusammenhang mit konzeptionellen und jugendpolitischen Fragestellungen, planerische Aufgaben des Verbandes sowie die damit verbundenen Erledigungen der anfallenden Verwaltungsarbeiten.
7.2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Aufwendungen für die zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben.
Der Träger muss auf Landkreisebene über eine zentrale Leitungsstelle für die Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen.
7.3. Umfang der Förderung
- 7.3.1 Für jedes Mitglied (mit Wohnsitz im Landkreis) erhält der Antragsteller einen Pauschalbetrag von 2 €
- 7.3.2. Für jeden Jugendleiter mit gültiger Juleica einen Pauschalbetrag von 5 €
- 7.3.3. Die Höchstgrenze beträgt je Antragsteller 2.000 €
7.4. Verfahren / Antragstellung
Die Anträge sind bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres von der Leitung des Jugendverbandes auf dem vom KJR erarbeiteten Formblatt zu stellen. Zum Nachweis der Jugendleiter mit gültiger Juleica ist die Anlage „Jugendleiterliste“ erforderlich.
7.5. Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis gilt der schriftliche Jahresbericht, der bis zum 31.07. des darauffolgenden Kalenderjahres eingereicht werden muss.