5. Jugendpolitische Maßnahmen

Neben den in 1.1. genannten sind auch die kreisangehörigen Gemeinden antragsberechtigt

5.1. Zweck der Förderung

Ziel der Förderung ist die Erziehung zu verantwortungsvollen, emanzipierten und politisch mündigen Bürgern. Förderwürdig sind z.B. die Einführung von Jugendparlamenten, Beteiligungsprojekte in der Gemeindejugendarbeit, Veranstaltungen zu Wahlen, Projekte zum Thema Rechtsextremismus, Demokratieverhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

5.2. Förderungsvoraussetzungen

Die Maßnahmen müssen dem Zweck der Förderung entsprechen. Die Erfüllung weiterer Voraussetzungen ist nicht erforderlich.

5.3. Umfang der Förderung

Der Zuschuss wird gewährt in Höhe des Defizites höchstens aber 500.- € je Projekt.

5.4. Verfahren / Antragstellung

5.4.1. Die Anträge sind formlos, spätestens 8 Wochen vor Projektbeginn beim KJR Garmisch-Partenkirchen einzureichen. Dem Antrag sind eine Projektbeschreibung mit dem zeitlichen Ablauf und ein Finanzierungsvorschlag mit Einnahmen und Ausgaben beizufügen. Der Antragsteller erhält vor der Maßnahme einen Bescheid über die Höhe des zu erwartenden Zuschusses

5.4.2. Spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung ist beim Kreisjugendring ein Veranstaltungsbericht und ein rechnerischer Nachweis (Einnahmen/Ausgaben) über das Defizit einzureichen und, wenn vorhanden, Kopien der Berichterstattung in der lokalen Presse. Belege brauchen nicht eingereicht werden, müssen aber für eine Prüfung fünf Jahre aufbewahrt werden.

Keine Antragsformulare verfügbar, weil formlose Antragstellung.