Chillcamp Toskana

Wir bieten eine Ferienfreizeit an die italienische Toskanaküste an. Ziel der Reise ist der Campingplatz Cieloverde in der Nähe der Stadt Grosseto. Untergebracht ist die Gruppe in einem eigenen Zeltdorf mit Gemeinschaftsbereich sowie einem großen, überdachten Essens- und Kochzelt.

Geschlafen wird in geräumigen Vier-Personen-Zelten mit rund 20 Quadratmetern Fläche. Die Zelte sind in Schlafkabinen unterteilt und mit bequemen Velourbetten ausgestattet – damit auch nach aktiven Tagen am Meer ausreichend Erholung möglich ist.

Vor Ort erwartet die Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Ferienprogramm. Ob Schnorcheln, Strandtage, Ausflüge oder Städtetrips: Viele Unternehmungen werden gemeinsam in der Gruppe geplant und entschieden, zusätzlich besteht Raum für Aktivitäten in kleineren Gruppen. Dabei steht die gemeinsame Gestaltung der Freizeit im Mittelpunkt – mit viel Platz für eigene Ideen und Wünsche.

Der Kreisjugendring legt besonderen Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Ziel ist ein Urlaub, der nicht nur Erholung bietet, sondern auch Gemeinschaft stärkt und Jugendlichen die Möglichkeit gibt, die Ferien aktiv und gemeinsam zu erleben.

  • vom 29.08.2026 bis 10.09.2026
  • ab 14 bis 18 Jahren
  • TNB 790 €
  • incl. Hin- und Rückreise, Verpflegung, Unterkunft

Fragen & Infos
info@kjr-gap.de
Tel. 08821 2577

-> Online anmelden

Allg. Teilnahmebedingungen Jugendreise

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Absagen bis

  • 150. Tag vor Reisebeginn fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
  • 149.-60.Tag vor Reisebeginn 15%
  • 59.-30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • 14.-07. Tag vor Reisebeginn 80%
  • 06.-01. Tag vor Reisebeginn 95%
  • Am Abreisetag 100% des Reisepreises

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.