Über uns

Der Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen

ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und der ca. 160 Vereine und Gruppen in 21 Organisationen, die ca. 12.000 Kinder und Jugendliche ihre Mitglieder nennen. Derzeit sind ca. 400 Jugend- und Gruppenleiter/innen beim KJR gemeldet. Der KJR setzt sich zusammen aus Jugendverbänden und -vereinen auf Kreisebene und aus örtlichen Jugendgemeinschaften.

Der Kreisjugendring (KJR) ist

  • eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings (BJR)
  • eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • und handelt auf Kreisebene als Teil der Körperschaft und
  • ist somit auf Kreisebene Beauftragter, Sachverwalter und Vertreter des BJR.

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verankert. Ziele, Inhalte, Aufgaben und Strukturen sind durch die Satzung des BJR und die Geschäftsordnung des KJR geregelt. Seine Mitglieder haben unterschiedliche weltanschauliche Prägungen und Zielsetzungen. Der KJR verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung des BJR selbst. Er ist legitimiert öffentliche Gelder zu empfangen, zu verwalten und zu verteilen.

Auftrag, Zweck und Ziel

Ziel und Zweck der Arbeit des Jugendringes ist es u. a., nach § 2 der Satzung des Bayerischen Jugendringes, sich für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis aktiv einzusetzen. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum an Aufträgen:

  • Finanzielle Förderung der Jugendarbeit
  • Vertretung der Interessen und Belange der Jugendarbeit in Gremien und Organen
  • Mitwirkung bei Bauleitplanung und Strukturplanung der Gemeinden
  • Beratung und Unterstützung der Vereine und Verbände in ihrer Arbeit
  • Stärkung des Ehrenamtes
  • Durchführung von Maßnahmen der Jugendbildungsarbeit
  • Schaffung von Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Bereitstellung von Serviceangeboten
  • Durchführung eigener Freizeitangebote im Landkreis (Ferienpass, Spielmobilarbeit, Freizeiten, Zirkus, etc.)
  • Jugendkulturarbeit und Förderung von Initiativen mobiler, offener und präventiver Jugendarbeit.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedarf es einer Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeinden und politischen Gremien. Zur praktischen Umsetzung sind zudem Kooperationen mit Einrichtungen der Jugendarbeit im Landkreis und anderen freien Trägern der Jugendhilfe und Jugendarbeit notwendig.

Aufgaben und Angebote

Der Kreisjugendring hat als Zusammenschluss der Jugendvereine und -verbände im Landkreis die Aufgabe deren Jugendarbeit zu fördern und zu unterstützen. Zudem soll er sich durch eigene Jugendarbeit und die Mitwirkung in der Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen einsetzen. (vgl. Satzung des BJR § 3). Dies geschieht durch folgende Angebote:

  • Beratung und Förderung der Jugendverbände
  • Vergabe und Verteilung von Zuschussmitteln
  • Serviceangebot und Materialverleih für Jugendleiter und Gruppen
  • Mobile Arbeit in Form des Spielmobils
  • Ergänzung des Angebotes für Kinder und Jugendliche (Ferienpass, Freizeiten, Kindererholung)
  • Außerschulische Jugendbildung, Projekte, Jugendkulturarbeit und Fortbildung von Gruppenleitern

Der Bayerische Jugendring

Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring seinem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen in Bayern einzusetzen.
Hier findet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt.
Die Jugendarbeit in Bayern eint dabei ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit, der Ehrenamtlichkeit und der Selbstorganisation junger Menschen sowie der Interessenvertretung in demokratischen Gremien. Dabei verfolgt der BJR folgende Grundsätze:

  • Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Einsatz gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Nationalismus
  • Stärkung des Ehrenamts
  • Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft
  • Eintreten für die Interessen der jungen Menschen und für die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen
  • Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen