8. Kostenpauschale „Jugendleiterförderung“

8.1. Zweck der Förderung

Die Kostenpauschale ist eine Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendleiter und soll zumindest einen Teil der Aufwendungen abdecken, die im Rahmen der der Tätigkeit entstehen und der Jugendleiterleiter keinen Ersatz von seinem Verband/Verein bekommt.

8.2. Förderungsvoraussetzungen

Fördervoraussetzung ist, dass die Jugendorganisationen bis zum 30.04. eines Jahres die Gruppenleiter an den KJR melden. Liegt keine Meldung vor, ist kein Antrag möglich.

8.3. Umfang der Förderung

  • 8.3.1. Jugendleiter mit gültiger Juleica erhalten bis zu 60 € im Kalenderjahr
  • 8.3.2. Jugendleiter ohne gültiger Juleica erhalten bis zu 20 € im Kalenderjahr

8.4. Verfahren/Antragstellung

Die Anträge sind auf dem vom KJR erarbeiteten Formblatt zu erstellen.
Die Anträge müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring eingegangen sein. Ein Sammelantrag durch die Jugendorganisationen ist möglich.

Die Auszahlung/Überweisung erfolgt nach Abgabe des Antrags mit der eigenhändigen Unterschrift direkt an den Jugendleiter.